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   OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91   

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https://dejure.org/1992,10597
OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91 (https://dejure.org/1992,10597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.1992 - 5 L 2485/91 (https://dejure.org/1992,10597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 1992 - 5 L 2485/91 (https://dejure.org/1992,10597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beamtenverhältnis; Bundespost; Versorgungsanwartschaft; Rentenkonto; Versorgungsausgleichsverfahren; Berufsunfähigkeitsrente; Beamtenversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beamtenverhältnis; Bundespost; Versorgungsanwartschaft; Rentenkonto; Versorgungsausgleichsverfahren; Berufsunfähigkeitsrente; Beamtenversorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257).

    Eine verfassungskonforme Auslegung, die insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) berücksichtige, führe zu dem Ergebnis, daß bei dem Bezug einer Zeitrente das "Pensionistenprivileg" nur für die Dauer des Bezuges dieser Rente unterbrochen werde, was bedeute, daß die Versorgungsbezüge nach Ende der Rentenzahlung in ungekürzter Höhe weiterzuzahlen seien.

    Gegen dieses ihr am 2. November 1989 zugestellte Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer am 1. Dezember 1989 eingelegten Berufung, zu deren Begründung sie vorträgt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (BverfGE 53, 257), durch welches der Gesetzgeber zur Schaffung einer Ausgleichsregelung für Härtefälle im Versorgungsausgleich aufgefordert worden sei, könne nicht als Rechtfertigung der vom Gericht für erforderlich gehaltenen verfassungskonformen Auslegung dienen.

    Zu der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung des § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG ist zu bemerken, daß sie nicht in der erfolgten Weise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) gestützt werden kann.

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91
    Später hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, über die im Gesetz zur Regelung von Härten vom Gesetzgeber geschaffene allgemeine Härtefallregelung hinaus eine einzelfallbezogene Härtefallregelung zu treffen (vgl. Urt. v. 5.7. 1989 - 1 BvL 11/87 u.a. -, BVerfGE 80, 297 (311) = DVBl. 1989, 871).
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 2/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91
    Den sich aus der Nichtzahlung der Rente ergebenden Vorteil hat der Gesetzgeber in § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (wie auch in § 1304 Abs. 4 Satz 2 RVO , 83 a Abs. 4 Satz 2 AVG und § 96 Abs. 4 Satz 2 RKG) nicht dem Versicherungsträger des Berechtigten eingeräumt, sondern in Gestalt eines vorläufigen Betragsschutzes dem Verpflichteten zugewendet (vgl. BSG, Urt. v. 13.3. 1985 - 5 a RKn 2/84 -, Sozialrecht 26700 § 96 a RKG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.1992 - 5 L 2485/91
    Es sei aber bemerkt, daß die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - Gr.Sen. 12.84 -, BVerwGE 70, 356, nicht frei von Bedenken sind.
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